„Wir brauchen mehr Aufklärung gegen das grausame Ritual der Genitalverstümmelung. In Deutschland ist die Genitalverstümmelung seit 2013 ein eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre, also ein Verbrechen! Diese Abschreckung verhindert jedoch nicht, dass es immer wieder Eltern gibt, die mit ihren Töchtern ins Ausland reisen, um sie dort einer Genitalverstümmelung auszusetzen“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2017.
Weltweit wird die Genitalverstümmelung in etwa 30 Ländern praktiziert, vorwiegend in muslimisch geprägten Staaten im Norden Afrikas. Es finden sich jedoch auch immer wieder Fälle bei Einwandererfamilien in Europa. Über 200 Millionen Frauen und Mädchen leiden nach Angaben der Vereinten Nationen unter den Folgen der Genitalverstümmelung.
„Das Leid der Mädchen und Frauen muss gestoppt werden. Nur durch eine breit angelegte Aufklärungskampagne über die körperlichen und seelischen Folgen der Genitalverstümmelung können wir die Mädchen und Frauen schützen. Die weltweit steigenden Opferzahlen dürfen uns nicht ruhen lassen“, mahnt die Vorsitzende der Frauen Union Annette Widmann-Mauz eindringlich.